Ambulante Leistungen
- 1. Ambulante Hilfen
- 2. Sozialpädagogische Familienhilfe
- 3. Erziehungsbeistandschaft
- 4. Betreutes Wohnen
- 5. Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- 6. Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung bei Vorliegen einer seelischen Beeinträchtigung
- 7. Betreuungsweisung
- 10. Marte Meo
- 11. Sozialpädagogische Diagnose
Ambulante Hilfen
Wir arbeiten in Buxtehude, den Landkreisen Stade und Harburg und im Raum Süderelbe.
Unsere Angebote sind:
- Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIII
- Erziehungsbeistandschaft § 30 SGB VIII
- Betreutes Wohnen § 34 / 41 SGB VIII
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung § 35 SGB VIII
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung mit seelischer Beeinträchtigung § 35a / 41 SGB VIII
- Betreuungsweisung § 10 JGG
- Marte Meo
- Sozialpädagogische Diagnose
Sozialpädagogische Familienhilfe
Die Sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt gemäß § 31 SGB VIII durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Sie basiert auf dem Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe und erfordert die aktive Mitarbeit der Familie.
Diese Hilfe richtet sich an Erziehungsberechtigte mit Kindern und Jugendlichen im Haushalt, die bei der Bewältigung des familiären Alltags sowie von Konflikten und Krisen eine intensive und längerfristige Unterstützung und Begleitung benötigen.
Ziel der Maßnahme ist der Erhalt der Familie als Betreuungs- und Erziehungsinstanz – dies soll durch die Aktivierung der familiären Ressourcen erreicht werden.
Voraussetzung für diese Hilfe ist die Bereitschaft der Familie zur Zusammenarbeit. In einem Treffen mit der Familie und dem Jugendamt wird festgestellt, ob sich alle Beteiligten eine Zusammenarbeit vorstellen können und erste Ziele der Hilfe werden erarbeitet.
Es wird Unterstützung geboten bei der Organisation alltäglicher Abläufe sowie bei der Bewältigung familiärer Krisen – hierfür werden systemische Arbeitsmethoden eingesetzt.
Erziehungsbeistandschaft
Erziehungsbeistandschaft und Betreuungshilfe sind Leistungen nach den § 30 des SGB VIII. Sie richten sich an das einzelne Kind bzw. Jugendlichen und sollen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unterstützen und Verselbständigung fördern. Dabei soll möglichst das soziale Umfeld einbezogen und der Bezug zur Familie gewahrt werden.
- Kinder, Jugendliche sowie junge Volljährige (6 – 21 Jahre) mit individuellen und/ oder familiären Schwierigkeiten.
Pädagogische Ziele und Inhalte
Unterstützung des Kindes/ Jugendlichen bei der Bewältigung aktueller Problemlagen unter Einbezug des sozialen Umfeldes
- Förderung der emotionalen und sozialen Fähigkeiten zur Überwindung von Entwicklungsproblemen und aktuellen Konfliktsituationen.
- Hilfe bei der Bewältigung von Krisen sowie von Alltagsproblemen durch Anleitung und Unterstützung zur (altersentsprechenden) Verselbständigung (soweit möglich) unter Einhaltung des Familienbezuges.
- Einbeziehung des familiären Umfeldes.
- Einbindung des jungen Menschen (und seiner Familie) in das soziale Umfeld.
Betreutes Wohnen
Volljährige welche aus unseren „Wohngruppen“ ausziehen erhalten Unterstützung, sowet notwendig. Wohnungssuche, Geldeinteilung. Ausbildung.
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Intensive Unterstützung junger Menschen. Zeitlich intensive Betreuung. Aufsuchende Sozialarbeit. Schwerpunkt: Drogen, Verschuldung, Gewalt.
Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung bei Vorliegen einer seelischen Beeinträchtigung
Junge Volljährige erhalten aufgrund ihrer individuellen Situation mehr Unterstützung bei Persönlichkeitsentwicklung. Hier auch therapeutische Anbindung. Evtl. Überleitung zu Betreuung im Rahmen des SGB XII.
Betreuungsweisung
- Die Betreuungsweisung ist eine ambulante, eingriffsintensive pädagogische Einzelfallhilfe für straffällig gewordene Jugendliche (14-einschließlich 17 zum Zeitpunkt der Tat) und Heranwachsende (18-einschließlich 20 zum Zeitpunkt der Tat). Sie wird ihnen als Erziehungsmaßnahme per Weisung vom Jugendgericht auferlegt. Die Jugendlichen erfahren durch die Maßnahme Begleitung in lebenspraktischen Bereichen mit dem Ziel der Erlangung von Eigenverantwortlichkeit.
- Die Betreuungsweisung wird vom Jugendamt oder dem Jugendgericht eingeleitet und dauert je nach Anordnung 3-12 Monate.
- Vor der Hauptverhandlung werden der tatsächliche Betreuungsbedarf sowie die Bereitschaft zur Zusammenarbeit des Jugendlichen mit dem Betreuer von der Jugendgerichtshilfe abgeklärt.
Das Erstgespräch erfolgt möglichst zeitnah nach Rechtskraft des Urteils.
- Der zuständige Jugendrichter sowie die Jugendgerichtshilfe werden im Verlauf und nach Abschluss über die Entwicklung und den Ausgang der Betreuungsweisung schriftlich informiert.
- Art und Inhalt der Weisung richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Betreuten.
Ziele der Hilfe sind:
- Aufbau stabiler, positiver Kontakte
- Aufarbeitung von belastenden Erfahrungen
- Einwirkung auf die Lebensführung der Jugendlichen mit dem Ziel der Entwicklungsförderung
- Erlernen von Eigenverantwortlichkeit
- Entwicklung von Konfliktfähigkeit mittels konstruktiver Auseinandersetzung mit problematischen Verhaltensweisen
- Stärkung des Selbstwertgefühls
- Erkennen und Nutzen der individuellen Ressourcen
- Entwicklung neuer Lebensperspektiven
- Straffreies Leben
Marte Meo
Videounterstützte Familienarbeit. Förderung der ressourcenorientierten Entwicklungsprozesse.
Sozialpädagogische Diagnose
Leitfadengestütztes Interview. Erarbeitung der Lebensthemen. Handlungsmöglichkeiten erörtern.